Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Durchblick im Fachchinesisch
- Rund um Immobilie und Finanzierung
- Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bis zur Zwischenfinanzierung
Lexikon - Zinsabschlag
Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.
Wissenswertes zum Nachschlagen
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ZinsabschlagNach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird. |





